Warum „gesplittete Abwassergebühren“ eingeführt werden | ||
Mittlerweile
ist in Feucht und Moosbach der Begriff Gebührensplitting in aller Munde.
Bei den Kanalgebühren galt bislang die Formel Frischwasser = Abwasser
bzw. Schmutzwasser (Ausnahme: Gartenwasser mit gesondertem Zähler wird
dabei abgezogen -
dies bleibt auch so). Ab 1.1.2004 wird es gesplittete Gebühren für
Abwasser und Regenwasser geben. Schnell liegt der Verdacht nahe, dass
damit eine Gebührenerhöhung durch die Hintertür eingeführt werden
soll. Dies stimmt nicht, denn die Summe der vom Markt Feucht erhobenen Gebühren
bleibt nahezu gleich. Was sich jedoch ändert ist die Verteilung der Gebühren
auf die einzelnen Bürger: Die Abwassergebühr bezog sich bislang
ausschließlich auf das verbrauchte Trinkwasser, da man grundsätzlich
davon ausging, dass bezogenes Trinkwasser nach dem Gebrauch als Abwasser
wieder in die Kanalisation eingeleitet wird. Nun
wird beim Abwasser zwischen Schmutzwasser (Abwasser im herkömmlichen
Sinne, z.B. von WC, Dusche, Waschmaschine etc.) und Niederschlagswasser
(Regenwasser) unterschieden. Zur
Berechnung des Niederschlagswassers werden den Grundstückseigentümern
allerdings nur jene befestigten und versiegelten Flächen in Rechnung
gestellt, die an das Kanalnetz angeschlossen sind (z.B. über Dachentwässerungen).
Für befestigte Bodenflächen, von denen Wasser in das öffentliche
Kanalnetz eingeleitet wird, gibt es aufgrund ihrer Beschaffenheit
verschiedene Bemessungsgrundlagen. Der Kostenanteil des
Niederschlagswassers wird beim Kostenblock Schmutzwasser abgezogen, so
dass die zukünftige Schmutzwassergebühr niedriger ausfällt als heute
und so alles insgesamt in etwa kostenneutral ist. Nicht
jedem im Marktgemeinderat ist die Zustimmung zur Gebührenaufteilung
leicht gefallen. Was hat den Ausschlag gegeben, dass letztlich nahezu
einstimmig die Einführung gesplitteter
Abwassergebühren zum 01.01.2004 beschlossen wurde? Zum
einen sind es ökologische Gründe
(Wasser ist ein kostbares Gut), zum anderen führte die bislang
unterbliebene Erfassung des Niederschlagswassers (das in den öffentlichen
Kanal eingeleitet wurde) zu Ungerechtigkeiten.
Schließlich bestehen rechtliche Verpflichtungen,
die eine getrennte Erhebung der Abwassergebühren nach Regenwasser und
Schmutzwasser im Sinne einer verursachergerechten Veranlagung („Wer
Kosten verursacht, muss zahlen“) erforderlich machen. Bislang
zahlte man für jeden bezogenen m³ Trinkwasser 2,07 € für Abwasser.
Damit die Bürger Planungssicherheit auf vier Jahre haben, wurde aufgrund
der Neukalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein Preis
von 1,75 € pro m³ Abwasser/Schmutzwasser und 0,29 € pro m²
versiegelter Fläche für
Regenwasser für 2004-2007 festgelegt. Andernfalls müssten die Gebühren
jährlich erhöht werden. Evtl. dadurch erzielte Überschüsse gehen dem Gebührenzahler
nicht verloren, sondern werden wie mögliche
Unterdeckungen bei der Nachkalkulation berücksichtigt. Nach vorliegenden Musterrechnungen wird sich in den meisten Fällen die Gesamtbelastung nicht wesentlich von der bisherigen unterscheiden. Lediglich bei größeren versiegelten Flächen (z.B. Supermärkte) werden sich die Gebühren erhöhen, bei kleineren versiegelten Flächen oder bei Versickerung des Niederschlagswassers werden sie geringer ausfallen. Insgesamt wurde ein großer Schritt in Richtung Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz getan. Herbert
Bauer |
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