Warum „gesplittete Abwassergebühren“ eingeführt werden

Mittlerweile ist in Feucht und Moosbach der Begriff Gebührensplitting in aller Munde. Bei den Kanalgebühren galt bislang die Formel Frischwasser = Abwasser bzw. Schmutzwasser (Ausnahme: Gartenwasser mit gesondertem Zähler wird dabei abgezogen - dies bleibt auch so). Ab 1.1.2004 wird es gesplittete Gebühren für Abwasser und Regenwasser geben. Schnell liegt der Verdacht nahe, dass damit eine Gebührenerhöhung durch die Hintertür eingeführt werden soll. Dies stimmt nicht, denn die Summe der vom Markt Feucht erhobenen Gebühren bleibt nahezu gleich. Was sich jedoch ändert ist die Verteilung der Gebühren auf die einzelnen Bürger: Die Abwassergebühr bezog sich bislang ausschließlich auf das verbrauchte Trinkwasser, da man grundsätzlich davon ausging, dass bezogenes Trinkwasser nach dem Gebrauch als Abwasser wieder in die Kanalisation eingeleitet wird. Nun wird beim Abwasser zwischen Schmutzwasser (Abwasser im herkömmlichen Sinne, z.B. von WC, Dusche, Waschmaschine etc.) und Niederschlagswasser (Regenwasser) unterschieden.

Zur Berechnung des Niederschlagswassers werden den Grundstückseigentümern allerdings nur jene befestigten und versiegelten Flächen in Rechnung gestellt, die an das Kanalnetz angeschlossen sind (z.B. über Dachentwässerungen). Für befestigte Bodenflächen, von denen Wasser in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, gibt es aufgrund ihrer Beschaffenheit verschiedene Bemessungsgrundlagen. Der Kostenanteil des Niederschlagswassers wird beim Kostenblock Schmutzwasser abgezogen, so dass die zukünftige Schmutzwassergebühr niedriger ausfällt als heute und so alles insgesamt in etwa kostenneutral ist.

Nicht jedem im Marktgemeinderat ist die Zustimmung zur Gebührenaufteilung leicht gefallen. Was hat den Ausschlag gegeben, dass letztlich nahezu einstimmig die Einführung  gesplitteter Abwassergebühren zum 01.01.2004 beschlossen wurde?

Zum einen sind es ökologische Gründe (Wasser ist ein kostbares Gut), zum anderen führte die bislang unterbliebene Erfassung des Niederschlagswassers (das in den öffentlichen Kanal eingeleitet wurde) zu Ungerechtigkeiten. Schließlich bestehen rechtliche Verpflichtungen, die eine getrennte Erhebung der Abwassergebühren nach Regenwasser und Schmutzwasser im Sinne einer verursachergerechten Veranlagung („Wer Kosten verursacht, muss zahlen“) erforderlich machen.

Bislang zahlte man für jeden bezogenen m³ Trinkwasser 2,07 € für Abwasser. Damit die Bürger Planungssicherheit auf vier Jahre haben, wurde aufgrund der Neukalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes ein Preis von 1,75 € pro m³ Abwasser/Schmutzwasser und 0,29 € pro m² versiegelter Fläche  für Regenwasser für 2004-2007 festgelegt. Andernfalls müssten die Gebühren jährlich erhöht werden. Evtl. dadurch erzielte Überschüsse gehen dem Gebührenzahler nicht verloren, sondern werden wie mögliche  Unterdeckungen bei der Nachkalkulation berücksichtigt.

Nach vorliegenden Musterrechnungen wird sich in den meisten Fällen die Gesamtbelastung nicht wesentlich von der bisherigen unterscheiden. Lediglich bei  größeren versiegelten Flächen (z.B. Supermärkte) werden sich die Gebühren erhöhen, bei kleineren versiegelten Flächen oder bei Versickerung des Niederschlagswassers werden sie geringer ausfallen. Insgesamt wurde ein großer Schritt in Richtung Gebührengerechtigkeit und Umweltschutz getan.

Herbert Bauer